Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge, Seminare, Workshops, Impulstage, Schulungen  
  1. Die Weiterbildungsinhalte entsprechen den Beschreibungen auf der Webpage www.lorewehner.at
  2. Meine schriftliche Anmeldung gilt als verbindlich und verpflichtet mich unter Berücksichtigung der Stornobedingungen zur Zahlung der Gebühr. Gleichzeitig anerkenne ich die für das Weiterbildungsangebot angeführten Konditionen sowie die nachfolgend angeführten Zahlungs-, Storno- und Kündigungsbedingungen.
  3. Spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalte ich per E-Mail oder Telefax meine persönliche Check-In-Information. Darin finde ich alle notwendigen organisatorischen Details wie beispielsweise Seminarbeginn, Ort oder Adresse.
  4. Mit meiner Anmeldung gebe ich mein Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung meiner Daten. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten von der Veranstalterin elektronisch gespeichert werden und ich per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen informiert werde. Ich kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
  5. Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist aus Gründen der Qualitätssicherung begrenzt. Meine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe meines Teilnahmewunsches per Fax, Mail oder Brief. Der Seminarplatz wird mir von der Veranstalterin zugesichert, wenn meine erforderliche Zahlung bis zum angegebenen  Stichtag auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.
  6. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Diese müssen bis spätestens Seminarbeginn auf dem Konto der Veranstalterin einlangen oder vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen werden. Ist meine Zahlung bis zum 1. Tag der Weiterbildung nicht auf dem Konto eingegangen, kann ich die Weiterbildung nicht besuchen und erhalte auch keine Teilnahmebescheinigung. Die Zahlungsforderung bleibt in jedem Fall aufrecht.
  7. Für den Fall, dass ich aus welchen Gründen auch immer nicht an einer Weiterbildung teilnehmen kann, bin ich berechtigt eine(n) geeignete(n) ErsatzteilnehmerIn zu nennen. Diese Nennung kann auch erst am Tag des Weiterbildungsbeginnes erfolgen. Geeignet sind ErsatzteilnehmerInnen dann, wenn sie, falls beim Weiterbildungsangebot angeführt, die Voraussetzungen erfüllen.
  8. Bis 4 Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebotes kann ich unentgeltlich stornieren. Eine Abmeldung danach ist für mich mit Stornokosten in Höhe von 100% der Teilnahmekosten verbunden, außer, ich bringe eine(n) geeignete(n) ErsatzteilnehmerIn. Bei Ausstieg oder Abbruch während eines laufenden Lehrgangs wird bei Teilzahlung der Gesamtbetrag des Lehrgangs sofort fällig. Die/der LehrgangsteilnehmerIn erhält eine Gutschrift (ausgenommen für bereits konsumierte Module) und kann innerhalb von 2 Jahren diesen Gutschein einlösen, sprich den Lehrgang abschließen. Nach 2 Jahren ist ein Einlösen des Bildungsgutscheins nicht mehr möglich, begonnene Lehrgänge können nicht mehr abgeschlossen werden.
    Achtung: Ab 01.01.2016 ist eine Gutschrift bei Abbruch des Lehrgangs/Abmeldung vom Lehrgang nicht mehr möglich, außerdem kann ein Lehrgang an einem anderen Standort welcher von Institut ilw veranstaltet wird nicht mehr nach geholt werden, es gilt die neue Regelung (siehe Punkt 20)!
  9. Ich bin damit einverstanden, dass Vortragende - vor allem wenn diese erkranken - jederzeit durch andere, gleich oder besser qualifizierte, ersetzt werden können. Weiters stimme ich zu, dass ein Weiterbildungsangebot aufgrund von plötzlicher Erkrankung von Vortragenden jederzeit abgesagt, oder Ersatztermine genannt werden können.
  10. Ich nehme zur Kenntnis, dass ein Weiterbildungsangebot bei zu geringer Anzahl von TeilnehmerInnen spätestens bis 2 Wochen vor dem Stattfinden/ Lehrgangsbeginn abgesagt werden kann. Habe ich meine Teilnahmekosten bereits eingezahlt, erhalte ich diese zurück.
  11. Soweit im Rahmen des Seminars von ReferentInnen Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks, Weitergabe an Dritte und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, den jeweiligen UrheberInnen vorbehalten.
  12. TeilnehmerInnen sind damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen, welche während des Lehrgangs aufgenommen werden, auf der Homepage www.lorewehner.at oder für Öffentlichkeitsarbeit jeglicher Art zum Thema Aktivierung verwendet werden können.
  13. Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass Abschlussarbeiten, Stundenbilder, Jahres-, Monats-  und Wochenpläne zur allgemeinen Veröffentlichung dem Institut ilw Lore Wehner zur Verfügung gestellt werden. Bei Veröffentlichung werden TeilnehmerInnen per E-Mail informiert.
  14. Mediationsklausel: Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass sie im Streitfalle vor dem Gang zu Gericht an einer Mediation im Ausmaß von mind. 4x 3 Stunden/Einheiten teilnehmen werden. Die Kosten dafür tragen die LehrgangsteilnehmerInnen als auch die Vertretung des Instituts ilw Lore Wehner je zur Hälfte selbst.
  15. Lehrgangsausschluss: Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung im Umgang mit KollegInnen und ReferentInnen ist eine Grundhaltung der Lehrgänge. Sollten LehrgangsteilnehmerInnen verletzend und respektlos agieren, können diese nach einem Feedbackgespräch mit der Lehrgangsleitung vom Lehrgang mittels schriftlicher Dokumentation und schriftlicher Verständigung ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird bei Teilzahlung der offene Lehrgangsbeitrag fällig und ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Eine Gutschrift ist hier ausdrücklich nicht möglich, der Abschluss des Lehrgangs ist damit ebenfalls nicht mehr möglich.
  16. Bei Abbruch des Lehrgangs von LehrgangsteilnehmerInnen wird ungeachtet der Gründe für den Abbruch bei Teilzahlung der offene Lehrgangsbetrag sofort fällig und ist innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Eine Rückerstattung ist ausdrücklich nicht möglich. TeilnehmerInnen erhalten die Möglichkeit, den Lehrgang, welcher vom Institut ilw in Österreich veranstaltet wird, innerhalb von drei Jahren abzuschließen. Eine Verlängerung der Nachholfrist ist nicht möglich.
    Achtung: Ab 01.01.2016 kann ein Lehrgang an einem anderen Standort welcher von Institut ilw veranstaltet wird nicht mehr nach geholt werden, es gilt die neue Regelung (siehe Punkt 20)!
  17. Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die Veranstalterin Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berühren die sonstige Gültigkeit des Weiterbildungsvertrages nicht und berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.
  18. Anerkennung und Anrechnung von Bildungsinhalten: Prinzipiell kann eine Teilanrechnung von bereits erworbenen Bildungsinhalten erfolgen. Das bedeutet, dass der/die TeilnehmerIn vor Lehrgangsstart alle Zertifikate, Zeugnisse, Fortbildungsbestätigungen usw. an die Lehrgangsleitung Fr. Lore Wehner per E-Mail übermittelt und danach in einem persönlichen Gespräch eine schriftliche Vereinbarung trifft, wobei festgelegt wird welche Inhalte einer Teilanrechnung entsprechen. Dabei wird schriftlich festgelegt für welche Themen eine Hausarbeit erstellt werden muss und dabei wird ebenfalls festgelegt, für welche Themenbereiche eine praktische Einheit während des Lehrgangs abzuhalten ist. Werden diese Vereinbarungen eingehalten, kann der/die TeilnehmerIn den Lehrgang abschließen. Werden getroffene Vereinbarungen ignoriert bzw. nicht umgesetzt, kann der/die TeilnehmerIn in diesem Falle den Lehrgang nicht abschließen und auch keine Aufbaulehrgänge besuchen.
    Folgende Vorgehensweise bieten wir an:
    a. Anerkennung von max. 8 UE
        zu einem bereits erworbenem
        Wissensbereich
    b. Für diesen bereits erworbenen
        Wissensbereich erstellt der/die
        TeilnehmerIn eine Hausarbeit mit
        max. 7 Seiten und stellt dabei
        einen theoretischen als auch
        praktischen Bezug zum Thema
        des Lehrgangs her
    c. Weitere 8 UE müssen zum
        genannten und vereinbarten
        Thema besucht werden
    d. Beim Besuch der weiteren 8 UE
        zum Thema ist der/die TN
        verpflichtet eine praktische
        Einheit zum Thema zu planen,
        während des Seminartages mit
        den KollegInnen als
        TeilnehmerInnen umzusetzen
        und mit der Gruppe/mit den
        KollegInnen zu reflektieren.
    e. Es wird darauf hingewiesen dass
        eine Teilanrechnung von
        Lehrgangsinhalten möglich ist
    f.  eine Ermäßigung auf den
        Lehrgangs- oder Seminarpreis
        gibt es nicht
  19. Abmeldung vom Lehrgang: Bei mündlicher oder schriftlicher Abmeldung von bereits laufenden Lehrgängen und Seminaren wird der gesamte Restbetrag (Lehrgangs- , oder Seminarbetrag) auf einmal fällig und ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Instituts zu überweisen.
    Bricht der/die TN den Kontakt zur Lehrgangsleitung ab und reagiert weder auf Telefonanrufe noch auf E-Mails, wird dies einer Abmeldung gleichgesetzt. Damit wird der Rechnungsbetrag auf einmal fällig und ist innerhalb von 2 Wochen auf das Konto des Instituts ilw Lore Wehner zu überweisen.
    Wird der Lehrgangs- oder Seminarbetrag nicht überwiesen, wird eine Zahlungsaufforderung eingeschrieben mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen übermittelt.
    Sollte der offene Lehrgangs- oder Seminarbetrag nicht am Konto des Instituts ilw Lore Wehner einlangen, wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet und mit der Bearbeitung beauftragt
  20. NEU: Fortführen eines Lehrgangs nach Lehrgangsabbruch: Ab 01.01.2016 können TeilnehmerInnen bei Abbruch den Lehrgangs diesen nicht mehr fortführen! Möchte jemand einen Lehrgang nach Abbruch fortführen, ist die Teilnahme an einem neuen Lehrgang erforderlich, eine Teilanrechnung kann nicht erfolgen.
    Der Lehrgangsbetrag ist in diesem Falle im gesamten Ausmaß zu bezahlen.
  21. Regulärer Lehrgangspreis: 
    2 450,00 Euro
    (bei erstmaligem Start in einem Bundesland wird der Lehrgang jeweils einmalig bei der ersten Umsetzung zum ermäßigten Preis von 2 100,00 Euro angeboten, bei allen weiteren Lehrgängen gilt der reguläre Lehrgangspreis von 
    2 450,00 Euro)

    Ermäßigter Lehrgangspreis bei späterem Eintritt:  2 350,00 Euro

    Ermäßigter Lehrgangspreis ab 2 MitarbeiterInnen einer Institution:  2 100,00 Euro (dies muss vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben werden, im Nachhinein ist keine Rückverrechnung möglich)

  22. Mögliche Zahlungsformen bei Lehrgängen: Einmalzahlung oder Teilzahlung. Bei Teilzahlung wird ein Zahlungsplan erstellt. TeilnehmerInnen erhalten bei Lehrgangsabschluss eine Zahlungsbestätigung.

    Bei Einmalzahlung kann eine Ermäßigung von 50,00 Euro vom Gesamtpreis abgezogen werden (gilt nur bei regulärem Lehrgangspreis, nicht bei bereits ermäßigtem).

    Bei Teilzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr pro Teilzahlung verrechnet.

  23. Inhouse-Schulungen: Der Preis von Inhouse-Schulungen richtet sich nach dem Umfang der Schulung und der TeilnehmerInnenanzahl. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wird auf Anfrage gerne erstellt.

 

                                            12.06.2016

 

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Gerichtsstand: Wien

 

 

  
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